Header

Auswahlmenü

Bei jeder Aktion im Verein, bei der eine Verpflegung angeboten wird, muss sichergestellt sein, dass mindestens eine Person mit der Befähigung und Bestellung zur ehrenamtlichen „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ verantwortlich mitwirkt.


Inhalt

  • Einweisung in die Rechtssystematik des Lebensmittelrechts
  • EG Verordnung 178/2002, 852/2004, Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
  • HACCP-Konzept
  • Leitlinien für eine hygienische Lebensmittelpraxis in der Gastronomie
  • Leitfaden des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg für Vereins- und Straßenfeste
  • Warenkunde


    zu den Kursterminen