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Foto: Fünf Jugendliche liegen Kopf an Kopf im Kreis. Sie lachen und wirken vergnügt und herzlich. Alle tragen ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift 'menschlich'.

Foto: M. Andreya / DRK e.V.

Freiwilligendienst

Wer den Puls des Lebens spüren möchte, von Schule und theoretischem Lernen genug hat und herausfinden möchte, wie bereichernd es ist, anderen Menschen zu helfen, kann sich beim DRK im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) unterstützt das DRK junge Menschen bei ihrer Berufsfindung. Sie sammeln wertvolle Berufserfahrung und erhalten eine Vergütung.

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Welche Einsatzfelder gibt es?

Die für das DRK typischen Einsatzfelder im FSJ sind:

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime

Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.

Was kostet das? Gibt es eine Vergütung?

Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt.

DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst zu leisten.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen.

Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

Wer kann teilnehmen?

Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

Wie lange dauert der Einsatz?

Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

Welche Einsatzfelder gibt es?

Die für das DRK typischen Einsatzfelder im BFD sind:

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime

Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.

Was kostet das? Gibt es eine Vergütung?

Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet.

DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf https://www.freiwilligendienste.drk.de.

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Abbild: Dieses Bild ist ein Platzhalter für den Ansprechpartner Herr Max Mustermann.

Ansprechpartner

Herr

Roland Schäfer 

vorstand(at)drk-neuthard.de

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