![Foto: Eine Frau öffnet eine rote Tasche mit DRK-Rundlogo als Aufdruck.](/templates/yootheme/cache/15/auftrag_wb26739-15948f75.jpeg)
Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
![Abbildung: Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention 1864, Gemälde von Charles Édouard Armand-Dumaresq](/templates/yootheme/cache/e4/auftrag_abkommen-e46854af.jpeg)
Genfer Abkommen
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
![Abbildung: Servicetelefon mit der Rufnummer 08000 365 000. Infos für Sie kostenfrei.](/images/modules/servicetelefon.jpg)
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![Abbild: Dieses Bild ist ein Platzhalter für den Ansprechpartner Herr Max Mustermann.](/images/placeholders/Roland.jpg)
Ansprechpartner
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Roland Schäfer
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